LFV-Info 45/2024 vom 07. November 2024:
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
am gestrigen Tage (06.11.2024) hat sich der Niedersächsische Landtag abschließend mit der Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes befasst und sodann ein Gesetz zur Änderung des NBrandSchG beschlossen. Damit einhergehend wurden einige sehr gewichtige Weichenstellungen für eine nachhaltige und zukunftsfeste Aufstellung des Feuerwehrwesens im Lande Niedersachsen durch das Parlament vorgenommen.
In die benannte Novelle des NBrandSchG sind erfreulicherweise zahlreiche Ergebnisse bzw. Handlungsempfehlungen der Strukturkommission „Niedersachsen stellt sich den Herausforderungen der Zukunft des Brandschutzes“ eingeflossen. Darüber hinaus fanden einige weitere Änderungsvorschläge bzw. Forderungen des Spitzenverbandes aller Feuerwehren im Lande Niedersachsen Berücksichtigung im neuen Gesetz. Zu den zahlreichen Optimierungen der Novelle zählen unter anderem:
- Als Zeichen der Wertschätzung gegenüber den rund 220.000 Mitgliedern in den 55 Kreisfeuerwehrverbänden findet die Feuerwehrverbandsarbeit im LFV-NDS nunmehr explizit im Gesetz Erwähnung.
- Das Land Niedersachsen stellt nunmehr, vor dem Hintergrund der stetigen Zunahme überörtlicher Einsatzlagen und des daraus resultierenden Gebots einer dringenden Stärkung der Feuerwehren im Katastrophenschutz und
hier insbesondere der Verbesserung der Ausstattung der Kreisfeuerwehrbereitschaften, zusätzliche Haushaltsmittel des Landes in Höhe von insgesamt 8,8 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.
- Es werden zusätzliche Landesmittel durch die Änderung der Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens generiert. Diese finanziellen Mittel werden zukünftig für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutz verwendet, insbesondere für Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz (LF KatS).
Die betreffenden Fahrzeuge werden nach der Beschaffung durch das Land den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Verfügung gestellt und von den Ge-meinden bei der Erfüllung ihrer Brandschutzaufgaben mitgenutzt.Insofern wird die Verwendung der zusätzlichen Mittel insbesondere den Gemeinden zugutekommen. Durch die zentrale Beschaffung einer größeren Anzahl von Fahrzeugen mit einem einheitlichen Ausstattungsgrad können im Vergleich zur Eigenbeschaffung durch die Kommunen wesentlich günstigere Einkaufskonditionen erzielt werden.
- Betreuerinnen und Betreuern von Kinder- und Jugendfeuerwehren wird bei einer Teilnahme an Zeltlagern bzw. Freizeitmaßnahmen nunmehr ein Freistellungsanspruch gewährt. Hiermit wird ein wichtiger Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und der Nachwuchsgewinnung in der Freiwilligen Feuerwehr geleistet.
- Die Kameradschaftskassen in den Feuerwehren erhalten zukünftig einen gesicherteren und rechtskonformen Rahmen. Zukünftig wird die Einrichtung eines Sondervermögens für die Fw ermöglicht, welches als „kann“ Regelung angeboten wird. Der LFV-NDS hat sich hierfür stark eingesetzt und plant diesbezüglich, zu gegebener Zeit, wenn das Land die offiziellen Musterunterlagen zur Verfügung gestellt hat, in 2025 vier bis acht Fortbildungsseminare anzubieten, um ggf. vorhandene Unsicherheiten oder Wissenslücken zu schließen. Ausdrücklich wird darauf hinge-wiesen, dass es sich bei der neuen Regelung eben nicht um eine „unübersichtliche Bürokratie“ handelt. Gegenteiliges liegt auf der Hand; Die Feuerwehren können dadurch ein geregeltes Kassenwesen im öffentlich-rechtlichen Rahmen erhalten!
- Die Digitalisierung des Lehrgangsangebotes des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) – der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung des Landes für die Feuerwehr – wird weiter vorangetrieben. Hierzu sollen unter anderem die digitalen Lerninhalte ausgeweitet und die Lehrgangsverwaltung stärker vernetzt werden.
- Aufbauend auf die Handlungsempfehlungen der eingangs benannten Strukturkommission werden weitere gewichtige Änderungsvorschläge umgesetzt. So wird unter anderem das Land künftig verpflichtend eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen und fortschreiben. Auf Grundlage dieser Planung werden zentrale Landeseinheiten, die nicht auf Ortsebene vorgehalten bzw. von den Kommunen finanziert werden können (z.B. Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung) aufgestellt.
Durch die erfolgten Anpassungen bzw. Optimierungen im NBrandSchG sowie die nunmehr zusätzlich zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Landes wird der Brand- und Katastrophenschutz in Niedersachsen zukunftsfester aufgestellt und insbesondere auch das Ehrenamt in der Feuerwehr nachhaltig gestärkt!
Unser Dank gilt an dieser Stelle insbesondere den Kommunalen Spitzenverbänden, der Ministerin für Inneres und Sport, dem Landesbranddirektor und seinen Mitarbeitenden als auch unseren Mitgliedsverbänden für die erfolgten zahlreichen und intensiven sowie sehr konstruktiven Gespräche in der vorliegenden Angelegenheit!
Sobald die Veröffentlichung erfolgt ist und das neue NBrandSchG in Kraft tritt, werden wir unsere Mitgliedsverbände zeitnah informieren.
Um Kenntnisnahme und ggf. Weiterleitung der vorliegenden Informationen an in-teressierte Kameradinnen und Kameraden wird gebeten.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
gez. Olaf Kapke - Präsident
gez. Klaus-Peter Grote - Vizepräsident - ständiger Vertreter des Präsidenten
gez. Michael Sander - Landesgeschäftsführer