Kooperative Mitglieder
Der Landesfeuerwehrverband hat auch kooperative Mitglieder. Derzeit sind dies:
- der Braunschweigische Feuerwehrverband (BFV),
- der Oldenburgische Feuerwehrverband (OFV),
- die Arbeitsgemeinschaft der Stadtbrandmeister/Stadtbrandmeisterinnen in Städten mit Berufsfeuerwehr (AG FF – NDS),
- die auf Landesebene zusammengeschlossenen Brandschutzprüferinnen / Brandschutzprüfer (Arbeitsgemeinschaft Vorbeugender Brandschutz, AG-VBN) und
- der Feuerwehrverband Ostfriesland (FVO)
Die vorgenannten Mitglieder haben Antragsrecht und vertreten die Interessen Ihrer Mitglieder im Landesfeuerwehrverband. Die Mitglieder sind wie folgt organisiert:
Braunschweigischer Feuerwehrverband e.V. (BFV)
Der Braunschweigische Feuerwehrverband – gegründet 1870 – ist ein Zusammenschluss der Stadt-, Feuerwehr- und Kreisfeuerwehrverbände
- Braunschweig,
- Salzgitter,
- Wolfsburg,
- Duderstadt-Eichsfeld,
- Gifhorn,
- Goslar,
- Helmstedt,
- Peine und
- Wolfenbüttel
als verbliebener Bestand des ehemaligen Braunschweigischen Landes, bzw. Landesfeuerwehrverbandes.
Arbeitsgemeinschaft Freiwilliger Feuerwehren (Stadtbrandmeister) in Städten mit Berufsfeuerwehr in Niedersachsen (AG FF-NDS)
Die AG FF – NDS ist ein Zusammenschluss der Freiwilligen Feuerwehren -Stadtbrandmeister- in Städten mit Berufsfeuerwehr in Niedersachsen, hier:
- Braunschweig
- CuxhavenDelmenhorst
- Göttingen
- Hannover
- Hildesheim
- Oldenburg
- Osnabrück
- Salzgitter
- Wilhelmshaven
- Wolfsburg.
In Niedersachsen gibt es in 11 großen Städten neben der Freiwilligen Feuerwehr (FF) auch Berufsfeuerwehren (BF). Die FF sind auch in diesen Städten gem. Nds. Brandschutzgesetz eigenständig organisiert. In der Regel sind hier gewählte bzw. ehrenamtliche Stadtbrandmeister als Ehrenbeamte die Chefs der Freiwilligen Stadt – Feuerwehr.
Sowohl die FF als auch die BF erfüllen gemeinsam den Brandschutz und die Hilfeleistung für den Träger des Brandschutzes. Die Stadt als Träger ist die Vorgesetzte Stelle, Ober-/Bürgermeister, der FF und der BF.