Landesverbandsversammlung
Das oberste Organ im LFV-NDS ist die Landesverbandsversammlung. Die Mitgliederversammlung besteht aus:
- den Delegierten der Mitgliedsverbände,
- den Mitgliedern des Landesverbandsvorstandes,
- den Mitgliedern der Landesjugendfeuerwehrleitung,
- den Delegierten der Landesgruppe Berufs- und Werkfeuerwehren,
- den Ehrenmitgliedern,
- der Jugendsprecherin – den Jugendsprecher,
- den Kooperativen Mitgliedern und den
- Fördernden Mitgliedern.
Die Landesverbandsversammlung trifft sich in der Regel jährlich (bzw. alle zwei Jahre) und wählt den Präsidenten und seine Stellvertreter sowie die Kassenprüfer. Sie legt den Mitgliedsbeitrag fest, anerkennt die Jahresberichte, entlastet den Vorstand und den Kassenführer. Ferner beschließt Sie die Jahresrechnung und den Haushalt. Sie ist das wichtigste Gremium des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen.
Um die oben genannten Regularien organisiert der Landesfeuerwehrverband gemeinsam mit dem jeweils ausrichtenden Kreisfeuerwehrverband ein Rahmenprogramm mit Feuerwehrfachthemen und namhaften Rednern aus allen gesellschaftlichen Bereichen zu Themen mit Feuerwehrbezug.
Die Landesverbansversammlung ist mit seinen ca. 400 Teilnehmern einer der größten Feuerwehrfachtagungen im gesamten Bundesgebiet.
Ferner hat sich die Veranstaltung durch die Qualität der Gesatltung bzw. Durchführung, der Vorträge und der Referenten inzwischen einen beachtlichen Namen gemacht.
Weitere Aufgaben der Landesverbandsversammlung sind:
- Zustimmung zu den Wahlen,
- der Beisitzer / Beisitzerrinnen zum Landesverbandsvorstand aus den LFV-Bezirksebenen,
- des Landesjugendfeuerwehrwartes/der Landesjugendfeuerwehrwartin und seiner Stellvertreter/Ihrer Stellvertreterinnen,
- der Landesfrauensprecherin und ihrer Stellvertreterin, die beide zuvor von den
Kreisfrauensprecherinnen gewählt worden sind, - des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe „Berufsfeuerwehren“, der/die zuvor von der
Versammlung der Landesgruppe „Berufsfeuerwehren“ gewählt worden ist,
- des Vertreters/der Vertreterin der Landesgruppe „Werkfeuerwehren“, der/die zuvor von der
Versammlung der Landesgruppe „Werkfeuerwehren“ gewählt worden ist, - Festsetzung der Umlage zum Härtefonds,
- Zustimmung zur Satzung (Jugendordnung) der Niedersächsischen Jugendfeuerwehr,
- Beratung und Beschlussfassung über vorliegende Anträge,
- Zustimmung zur Ernennung von Ehrenpräsidenten / Ehrenpräsidentinnen,
- Festlegung des Ortes für die Landesverbandsversammlung,
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen.