Brandschutzaufklärung für Menschen mit Behinderung
All den Brandschutzerziehern, die sich mit dieser Gruppe von Menschen mit einer Behinderung in der Brandschutzerziehung beschäftigen sei schon mal vorab gedankt. Für die Brandschutzerzieher, die sich zukünftig mit der Thematik beschäftigen möchten, sei gesagt: Habt Mut und nehmt euch die Zeit und ihr werdet auf viele dankbare Personen treffen, die von euch etwas lernen wollen.
In der Präambel zum Grundgesetz steht:
„Artikel 3 (3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden!“
Wir sind Feuerwehr, jeder Mensch, ob Kind, Erwachsener, Senior, Mitbürger mit Migrationshintergrund oder Menschen die Erkrankt sind oder ein Handicap haben, wählen den Notruf 112 und bekommen in kürzester Zeit Hilfe.