Ehrungen & Auszeichnungen
für Feuerwehrmusiker*innenNiedersachsens Ehrenzeichen für langjährige “aktive“ Tätigkeit
Mitglieder der musiktreibenden Züge können diese Auszeichnung erhalten, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. D. h. eine entsprechende Zeit im „aktiven Dienst“ verrichtet wird.
Nadeln des LFV Niedersachsen für langjährige Mitgliedschaft
Für Mitglieder, die nicht oder nicht mehr im aktiven Feuerwehrdienst tätig sind, und die 25, 40, 50, 60 oder mehr Jahre der Feuerwehrangehören, kann ein entsprechendes Abzeichen des LFV-NDS aufgrund der Ehrungsrichtlinie vom 30.05.1992 verliehen werden.
Die Abzeichen sind vom OrtsBM über den GemBM beim zuständigen Vors. des KFV/FV zu beantragen. Die Abzeichen werden in einer Originalform und einer entsprechenden Bandschnalle für die Uniform ausgegeben.
Ehrennadeln für aktive Tätigkeit der Bundesvereinigung Musikverbände e.V. (BDMV)
Aufgrund der gültigen Ehrungsordnung der BDMV können Ehrennadeln für langjährige Mitgliedschaft in Bronze für 10-jährige, in Silber für 20-jährige, in Gold für 30-jährige und die Ehrennadel „40“ für 40-jährige aktive Tätigkeit jeweils mit Urkunde sowie die Ehrennadeln „50“ für 50-jährige, „60“ für 60-jährige und „70“ für 70-jährige aktive Tätigkeit mit Brief verliehen werden.
Für Dirigenten gibt es die Ehrungsmöglichkeit mit den Dirigentennadeln in Bronze für 10-jährige, in Silber für 15-jährige und in Gold für 20-jährige Tätigkeit mit Urkunde. Anträge sind mit dem bei der LGeschSt erhältlichen Vordruck von der örtlichen Feuerwehr über den KFV/FV an die LgeschSt einzureichen. Antragstellung mind. zwei Monate vor Verleihung.
des Deutschen Feuerwehrverbandes
Auch für Feuerwehrmusikerinnen und -musiker besteht die Möglichkeit, bei entsprechenden hervorragenden Leistungen um das Feuerwehrwesen, die Verleihung der Deutschen Feuerwehr-Ehrenkreuze in Silber oder Gold zu beantragen. Vorschläge zur Verleihung sind über den GemBM an den zuständigen KFV-/FV-Vorsitzenden einzureichen. Den Antrag muss der zuständige KFV/FV mit Befürwortung des zuständigen Stellv. Landesverbandsvorsitzenden stellen und wenigstens sechs Wochen vor dem Verleihungsdatum beim LFV-Vors. einreichen.
des LFV-NDS
Für Feuerwehrmusikerinnen und -musiker, die sich in der Feuerwehr-Verbandsarbeit besondere Vorschläge zur Verleihung der LFV-Ehrennadel sind über den GemBM dem KFV/FV vorzulegen. Der KFV/FV stellt mit dem vorgeschriebenen Vordruck über den zuständigen stv. LFV-Vors. den Antrag an den LFV-Vors. Die Antragstellung sollte wenigstens vier Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungsdatum erfolgen.