Jugendarbeit
Die Nds. Kinder- und Jugendfeuerwehr (N K J F) ist die Jugendorganisation für Kinder- und Jugendfeuerwehren.
Ihre Arbeit richtet sich nach einer eigenen Geschäfts- und Kinder-/Jugendordnung („Satzung“).
Die Geschäftsordnung und deren Änderung bedarf der Zusimmung im Landesvorstand. Änderungen der Kinder-/Jugendordnung bedürfen der Zustimmung der Landesverbandsversammlung.